Im Rundholzmarkt für Nadelhölzer bündelt das Einheitsforstamt den Verkauf für private, kommunale und staatliche Betriebe. Sollte der Beschluss der Kartellbehörde endgültig rechtskräftig werden, ist nicht nur diese Bündelung untersagt, sondern auch forstliche Betreuungsleistungen wie das Auszeichnen.
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Über den Autor
Matthias Nagel
Matthias Nagel ist Leiter von Vertrieb und Marketing bei INTEND Geoinformatik.